Engagement im Arbeitsschutz

 

Reach Verordnung

Bewusstseinserklärung

Am 1. Juni 2007 trat die Europäische Verordnung Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) in Kraft.
Zweck der REACH Verordnung ist es, "ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern" (Artikel 1.1 REACH-Verordung).

Die REACH-Verordung regelt den Handel und dem Umgang mit Chemikalien neu und zwingt Kunden und Lieferanten zu einer verbesserten Information für einen sicheren Umgang mit den Stoffen, die sie kaufen und verkaufen. Europäische Hersteller und Importeure sind unter bestimmten Voraussetzungen aufgefordert, die von ihnen hergestellten oder importierten Stoffe registrieren zu lassen. Erfolgt keine Registrierung, dann darf dieser Stoff nach dem Grundsatz "no data - no market" innerhalb des EU-Marktes nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden.

Die Marposs-Unternehmen fallen nicht unter die spezifischen Bedingungen für die vorgeschriebene Registrierung der Stoffe. Sie sind sich trotzdem dessen bewusst, dass unvollständige oder zu späte Registrierungen zu Unterbrechungen in der Lieferkette führen können. Dazu wurden Maßnahmen zur Absicherung einer kontinuierlichen Verfügbarkeit der im Fertigungsprozess eingesetzten Stoffe, Chemikalien und Artikel geplant und umgesetzt. 

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